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KG (12 U 4646/88) | Datum: 25.09.1989
»Der Bekl. hat den Unfall dadurch schuldhaft verursacht, daß er bei Annäherung an den Einmündungsbereich den rechten Fahrtrichtungsanzeiger des Lkw in Betrieb hatte, obgleich er nicht beabsichtigte, nach rechts [...]